Unsere Leistungen
im Überblick.

Überzeugen Sie sich von unserem Angebot!

GRUNDPFLEGE

Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

BEHANDLUNGSPFLEGE

Wir übernehmen die vom Arzt angeordnete medizinische Leistung.

BERATUNGSEINSATZ §37.3

Wir übernehmen die von der Pflegekasse geforderten Beratungseinsätze.

Beratung

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für alle Bereiche der Pflege beratend zur Seite.

HAUSNOTRUF

Wir übernehmen die Beantragung für Ihren Hausnotruf.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Wir übernehmen die Pflege, wenn der Angehörige eine Auszeit braucht.

Grundpflege

Wir unterstützen Sie in den Bereichen:

Körperpflege
Ernährung
Mobilität

KÖRPERPFLEGE

Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden,
bei der Zahnpflege, beim Kämmen und
Rasieren sowie bei der Blasen- und Darmentleerung.

ERNÄHRUNG

Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Aufnahme von Nahrung, sowie die Ernährung über PEG/PEJ-Sonden.

MOBILITÄT

Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.

Behandlungspflege

Die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen nennt man Behandlungspflege.
Sie haben von Ihrem Arzt eine Verordnung für häusliche Krankepflege bekommen?
Melden Sie sich gerne bei uns, wir können die verordnete Maßnahme bei Ihnen Zuhause durchführen
und das bezahlt zu 100 % die Krankenkasse für Sie.
Laden Sie sich unseren Leistungskatalog herunter. Darin finden Sie eine ausführliche Übersicht
über alle Serviceleistungen.

  • Verbinden von Wunden/Dekubitusbehandlung

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Kompressionsverbände

  • Medikamentengabe/Richten der Medikamente

  • Anleitung zur Krankenpflege

  • Blasenspülung

  • Blutdruckmessung

  • Blutzuckermessung 

  • Insulininjektion

  • Drainagen, Überprüfen und Versorgen

  • Einlauf, Klistier, Klysma 

  • Flüssigkeitsbilanzierung

  • Inhalation

  • Injektionen s.c. und i.m.

  • Kälteträger auflegen 

  • Versorgung eines suprapubischen Katheters

  • Katheterisierung der Harnblase

  • Magensonde, Legen und Wechseln

  • PEG-Sondenversorgung 

  • Stomabehandlung

  • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege 

  • Versorgung eines Venenkatheter (Port)

Beratungseinsatz und Beantragungen

Sie erhalten Pflegegeld und benötigen je nach Pflegegrad alle 3 oder 6 Monate einen Beratungseinsatz, durch eine Sozialstation, den die Pflegekassen fordern? Wichtig! Der Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse möchte sicherstellen, dass die Pflege durch die Angehörigen sichergestellt ist.

Rufen Sie uns an, wir kommen zu Ihnen und beraten Sie ausführlich.

Außerdem beantragen wir Pflegehilfsmittel für Sie (z.B. Pflegebett, Rollator, Bade- oder Hebelifter, Handschuhe, Desinfektionsmittel, etc.) wir besorgen für Sie Inkontinenzhilfsmittel, Sondennahrung und Medikamente. Auch beraten und informieren wir Sie gerne rund um das Thema Pflegeversicherung und Pflegegrade. Wir stehen Ihnen bei der Beantragung hilfreich zur Seite

Pflegeberatung

Trotz Pflegebedürftigkeit ist ein Leben mit uns gemeinsam zu Hause möglich. Durch unsere geschulten Mitarbeiter können Sie jegliche Frage Rund um das Thema Pflege stellen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine bedarfgerechte Lösung.

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, sollen pflegende
Angehörige entlastet und auch Pflegebedürftige gefördert
werden, sodass sie so lange wie möglich im häuslichen Umfeld Ihren Alltag
selbständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen können. Alle Personen
mit einem Pflegegrad 1-5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden
haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Zum häuslichen Umfeld zählen:

  • Die eigene Wohnung des pflegebedürftigen Menschen 

  • Die Wohnung der Pflegepersonen 

  • Betreutes Wohnen 

Mit Entlastungsleistungen können sie abrechnen:

  • Teilstationäre Pflege (Tagespflege)

  • Hauswirtschaftliche Leistungen oder die Betreuung Zuhause 

  • Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege NUR für Personen mit dem Pflegegrad 1

  • Kurzzeitpflege 

WICHTIG:

Der Entlastungsbetrag muss nicht
jeden Monat aufgebraucht werden. Sie haben die Möglichkeit,
die Beträge zu sammeln. Das nicht verbrauchte Budget muss
spätestens im darauffolgenden Kalenderhalbjahr abgerufen sein, sonst verfällt es.

Hausnotruf auf Knopfdruck

Schnelle Hilfe im Notfall – weil jede Minute zählt!

UNKOMPLIZIERT UND ROBUST.

Da der Sender wasserdicht und stoßunempfindlich ist, kann man ihn zu jeder Zeit am Handgelenk oder als Clip an der Kleidung tragen. So wird sichergestellt, dass in einer Notsituation schnell Hilfe gerufen werden kann.

LEICHTE BEDIENUNG.

Im Notfall genügt ein Knopfdruck und Sie werden mit der Zentrale der Johanniter verbunden. Diese benachrichtigen den Arzt/Rettungsdienst oder die Angehörigen.

Und so läuft es ab:

1. BUCHUNG

Wir beantragen für Sie den Anschluss bei den Johannitern. Sie müssen nichts weiter tun.

2. BASIS & SENDER

Nach der Terminvereinbarung mit den Johannitern bekommen Sie eine Notruf- Basisstation und einen Notruf-Sender.

3. HILFE IM NOTFALL

Im Notfall genügt ein Knopfdruck und Sie werden mit der Zentrale der Johanniter verbunden. Diese benachrichtigen, je nach Situation, den Arzt,  den Rettungsdienst, die Angehörigen oder die Sozialstation.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige möchten auch mal in den
Urlaub fahren oder benötigen eine stundenweise Auszeit. Hierfür ist die Verhinderungspflege gedacht.
Gerne betreuen und pflegen wir Ihre Angehörigen während
Ihrer Abwesenheit. Auch bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.

GRÜNDE

Gründe für die Inanspruchnahme können sein:
Urlaub, Krankheit, Hilfe in der Hauswirtschaft, Rehamaßnahmen,
aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurses usw.
Allerdings müssen die  pflegenden Angehörigen nicht zwingend
einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben.

KOSTEN

Der Grundbetrag der Verhinderungspflege im Jahr beläuft sich auf 1.612 €uro.
Zudem kann man der Verhinderungspflege
50 % der Kurzzeitpflege anrechnen. Dadurch beläuft sich der maximale Anspruch der
Verhinderungspflege auf 2.418 €uro.
Voraussetzung dieser Kombination ist, dass im laufenden Kalenderjahr noch
keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde.

Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir helfen gerne.

Gerne beraten wie Sie persönlich und besprechen Ihre
individuelle Situation bei Ihnen Zuhause oder in einer unserer Einrichtungen.

Kontakt > 

Adresse

Soleo Aktiv GmbH
Ambulante Pflege + Tagespflege
Eichendorffstraße 12 c/d
97072 Würzburg

Kontakt

Folge uns:

© 2019 Soleo Aktiv GmbH