
Kosten der
Ambulanten Pflege
Die ambulante Versorgung durch uns steht grundsätzlich auf zwei Säulen:
den Sachleistungen und der Behandlungspflege.
Im Anschluss finden sie ein Rechnungsbeispiel zum besseren Verständnis.

1. Sachleistungen
(werden durch die Pflegekasse gezahlt)
Welche Leistungen für Sie möglich
bzw. nötig sind, richtet sich nach Ihrem individuellen
Bedarf und der Einstufung Ihres Pflegegrades. Eine für Sie maßgeschneiderte
Lösung ermitteln wir gemeinsam im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches.
Zu den Sachleistungen zählen die:

2. Behandlungspflege
(wird durch die Pflegekasse gezahlt)
Diese Leistungen sind nicht von der Zuerkennung eines
Pflegegrades abhängig, sondern werden von Ihrem Arzt
verordnet.
Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse; es wird lediglich
ein Eigenanteil von 10,00 EUR pro ärztlicher Verordnung
sowie einmalig 10% der Gesamtkosten für die ersten 28
Kalendertage von den jeweiligen Kassen verlangt.
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Injektionen
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Blutzuckermessung
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Blutdruckmessung
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Verbände bei Wunden
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Dekubitusversorgung
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Medikamente richten und verabreichen
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Einläufe/ Klistiere
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Versorgung eines suprapubischen Katheters
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Bad zur Behandlung von Hautkrankheiten
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Stomabehandlung
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Wechseln und Pflege der Trachealkanüle
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Kompressionsverbände
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An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
ab Kompressionsklasse II
PFLEGEGRAD 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
Es liegt noch kein ausgeprägter Pflegebedarf vor,
aber es wird Hilfe benötigt,
um im Alltag zurechtzukommen.
HÄUSLICHE PFLEGE
Kein Anspruch.
TAGESPLFEGE
Kein Anspruch.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Kein Anspruch.
ENTLASTUNGSBETRAG
125 Euro pro Monat. Kann
entweder für häusliche
Pflege oder Tagespflege
verwendet werden.
PFLEGEGRAD 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 724 €
oder
Pflegegeld 316 € pro Monat
TAGESPLFEGE
689 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 1363 €
oder
Pflegegeld 545 € im Monat
TAGESPLFEGE
1298 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 1693 €
oder
Pflegegeld 728 € pro Monat
TAGESPLFEGE
1612 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten, mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 2095 €
oder
Pflegegeld 901 € pro Monat
TAGESPLFEGE
1995 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir helfen gerne.
Gerne beraten wie Sie persönlich und besprechen Ihre
individuelle Situation bei Ihnen Zuhause oder in einer unserer Einrichtungen.
Oder schreiben Sie uns: