
Die Einteilung der
Pflegegrade.
Voraussetzung für einen Pflegegrad ist eine Pflegebedürftigkeit
im Sinne des Gesetzes. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit
wird in fünf unterschiedliche Grade eingeordnet.
Entsprechend unterschiedlich fällt auch die Höhe der Geld- oder Sachleistungen aus.

Ihre Ansprüche gegenüber der
Pflege- und Krankenkasse!
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf einen Pflegegrad.
Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen
gibt es fünf Pflegegrade. Klicken Sie im unteren
Schaubild auf den jeweiligen Pflegegrad um Ihre Leistungsansprüche zu erfahren.
PFLEGEGRAD 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
Es liegt noch kein ausgeprägter Pflegebedarf vor,
aber es wird Hilfe benötigt,
um im Alltag zurechtzukommen.
HÄUSLICHE PFLEGE
Kein Anspruch.
TAGESPLFEGE
Kein Anspruch.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Kein Anspruch.
ENTLASTUNGSBETRAG
125 Euro pro Monat. Kann
entweder für häusliche
Pflege oder Tagespflege
verwendet werden.
PFLEGEGRAD 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 724 €
oder
Pflegegeld 316 € pro Monat
TAGESPLFEGE
689 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 1363 €
oder
Pflegegeld 545 € im Monat
TAGESPLFEGE
1298 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 1693 €
oder
Pflegegeld 728 € pro Monat
TAGESPLFEGE
1612 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten, mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 2095 €
oder
Pflegegeld 901 € pro Monat
TAGESPLFEGE
1995 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
Der Pflegebedürftige hat
die Wahlmöglichkeit:
PFLEGESACHLEISTUNGEN
Pflege übernimmt ein professioneller Pflegedienst vollständig. Ihnen steht ein höheres Budget zur Verfügung.
KOMBINATIONSLEISTUNG
Pflegedienst erbringt Leistung.
Das Budget der Sachleistung wird nicht vollständig ausgeschöpft.
Das Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt.
PFLEGEGELD
Die Pflege erbringt der Angehörige oder Nachbar vollständig ohne Unterstützung eines Pflegedienstes.
Was ist für mich
am Besten?
Angehörige, die Familienmitglieder in Eigenregie pflegen möchten, stehen vor einem kaum zu überblickenden Aufgabenfeld und Belastungen, die nur zum Teil die eigentliche Pflege betreffen.
-
Wie steht es um Ihre persönliche Motivation?
- Warum wollen Sie die Pflege übernehmen? Ist es Ihre freie Entscheidung oder handeln Sie vor allem aus Pflicht- und Mitgefühl?
- In welcher Beziehung stehen Sie zur Pflegeperson? Werden von ihr Erwartungen an Sie gestellt oder möchten Sie einfach aus Dankbarkeit etwas zurückgeben?
- Spielen finanzielle Gründe eine Rolle oder die Suche nach einer Lebensaufgabe und einem tieferen Sinn?
- Welche Rolle spielen überlieferte Werte der Familie, Tradition und Religion?
- Gibt es Dinge, auf die Sie sich in Anbetracht der kommenden Herausforderung freuen?
- Was bereitet Ihnen Sorgen oder macht Ihnen gar Angst?
-
Fühlen Sie sich der Aufgabe gewachsen?
- Welche Auswirkungen hat die Pflege auf Ihre eigene Lebensplanung oder berufliche Karriere?
- Rechnen Sie mit finanziellen Einbußen und wenn ja, wie werden Sie diese kompensieren?
- Müssten Sie persönliche Interessen und Hobbys zurückstellen oder ganz aufgeben?
- Halten Sie sich selbst für eine körperlich und psychisch starke Persönlichkeit?
- Wie viel Nähe können Sie ertragen und wie gehen Sie mit Konflikten um?
- Wie lange können Sie mit einer solchen Belastung leben?
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Welche Unterstützung bietet das Umfeld?
- Wer unterstützt Sie bei den alltäglichen Aufgaben wie An- und Ausziehen oder der Körperpflege?
- Wer erledigt die notwendigen Einkäufe, sorgt für ausreichend Arznei- und Hygienemittel?
- Wer fühlt sich für das Kochen der Mahlzeiten, für Getränke oder das „Essen auf Rädern“ verantwortlich?
- Wer übernimmt die Wäsche, die Reinigung der Wohnung und entsorgt den Müll?
- Wer kümmert sich um den anfallenden Papierkram wie die Anträge bei der Pflegekasse?
- Wer hat Zeit für die allgemeine Betreuung und begleitet die zu pflegende Person bei sozialen Aktivitäten, führt Gespräche oder liest vor?
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Wo soll die Pflege stattfinden?
- Kann die zu pflegende Person in ihrer eigenen Wohnung bleiben oder zieht sie bei Ihnen ein?
- Ist die Wohnung für pflegebedürftige Menschen hinsichtlich Platz und Barrierefreiheit angemessen?
- Müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden und oder kann mit einfachen Mitteln wie Treppenliften Abhilfe geschaffen werden?
- Gibt es bei einer gemeinschaftlichen Wohnung Rückzugsmöglichkeiten für beide Seiten?
- Wie sieht es mit der Nähe zum gewohnten sozialen Umfeld, mit der Erreichbarkeit von Freunden und Helfern aus?
Sie sind nicht allein wir unterstüzen und helfen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um das Thema Pflege.

Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir helfen gerne.
Gerne beraten wie Sie persönlich und besprechen Ihre
individuelle Situation bei Ihnen Zuhause oder in einer unserer Einrichtungen.
Oder Schreiben Sie uns: