

Werfen Sie Ihr Geld nicht
zum Fenster raus!
Was viele unserer Interessenten nicht wissen: Sie erhalten von Ihrer
Pflegekasse bei vorliegen eines Pflegegrades ein Extra-Budget für Ihre
Tagespflegebesuche!
Das heißt, Ihnen steht jeden Monat Geld zu, welches nicht für die ambulante Pflege,
oder in anderer Form z.B. als Pflegegeld ausbezahlt werden kann. Dadurch sind rechnerisch
bis zu 7 Besuche inkl. unseren hauseigenen Fahrdienst im Monat kostefrei
möglich. Verzichten Sie nicht auf die vielfältigen Möglichkeiten, die Ihnen eine
Tagespflege bietet.
Ihre Ansprüche gegenüber der
Pflege- und Krankenkasse
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf einen Pflegegrad. Zur Einstufung
der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen gibt es fünf Pflegegrade.
Klicken Sie im unteren Schaubild auf den jeweiligen Pflegegrad um Ihre
Leistungsansprüche zu erfahren.
PFLEGEGRAD 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
Es liegt noch kein ausgeprägter Pflegebedarf vor,
aber es wird Hilfe benötigt,
um im Alltag zurechtzukommen.
HÄUSLICHE PFLEGE
Kein Anspruch.
TAGESPLFEGE
Kein Anspruch.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Kein Anspruch.
ENTLASTUNGSBETRAG
125 Euro pro Monat. Kann
entweder für häusliche
Pflege oder Tagespflege
verwendet werden.
PFLEGEGRAD 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 724 €
oder
Pflegegeld 316 € pro Monat
TAGESPLFEGE
689 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 1363 €
oder
Pflegegeld 545 € im Monat
TAGESPLFEGE
1298 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 1693 €
oder
Pflegegeld 728 € pro Monat
TAGESPLFEGE
1612 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat
PFLEGEGRAD 5
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten, mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistung: 2095 €
oder
Pflegegeld 901 € pro Monat
TAGESPLFEGE
1995 € pro Monat
VERHINDERUNGSPFLEGE
mind. 1612 €
max. 2418 € pro Jahr
ENTLASTUNGSBETRAG
125 € pro Monat

Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir helfen gerne.
Gerne beraten wie Sie persönlich und besprechen Ihre
individuelle Situation bei Ihnen Zuhause oder in einer unserer Einrichtungen.